Stromtipp Lexikon
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Die Behörde soll den Wettbewerb in Netzmärkten aufrechterhalten und fördern. Zu den Netzwerken gehören Bereiche wie die Post und Eisenbahn, aber auch Elektrizität, Gas und Telekommunikation. Um den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern eines Bereichs zu fördern, kontrolliert und genehmigt die Behörde die Netznutzungsentgelte, so dass Verbraucher die Freiheit erhalten sich einen Versorger auswählen zu können.